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Antworten auf häufig gestellte Fragen weiter...
Welche Kinder besuchen die Astrid-Lindgren-Schule?
Die Astrid-Lindgren-Schule ist eine Schule mit dem Förderschwerpunkt Sprache. Sie unterrichtet Schülerinnen und Schüler mit Sprachentwicklungsstörungen, die individuelle Probleme meist auf mehreren Sprachebenen aufweisen. Es können die Aussprache, die Grammatik, der Wortschatz, das Sprachverständnis und das Kommunikationsverhalten betroffen sein. Da sich aus den sprachlichen Problemen Lern- und Verhaltensauffälligkeiten entwickeln können, erhalten die Schülerinnen und Schüler an der Astrid-Lindgren-Schule einen sprachheilpädagogischen Unterricht. Dieser verfolgt das Ziel, ein erfolgreiches Lernen trotz der sprachlichen Einschränkungen zu ermöglichen und das Sprachvermögen und das Kommunikationsverhalten zu verbessern.
Weitere Informationen zu den Besonderheiten unseres Unterrichts finden Sie auf der Seite "Unsere Schule" > "Unterricht und Sprachförderung".
Was ist der Unterschied zwischen der Grundschule und der Schule mit dem Förderschwerpunkt Sprache?
In der Schule mit dem Förderschwerpunkt Sprache werden nur Kinder unterrichtet, bei denen in einem Sonderpädagogischen Gutachten ein Förderbedarf im Bereich Sprache festgestellt wurde und eine Zuweisung durch die ADD erfolgte.
Der Unterricht an der Astrid-Lindgren-Schule orientiert sich an den Rahmenplänen der Grundschule.
Er unterscheidet sich jedoch durch organisatorische und inhaltliche Merkmale, wie:
- Sprachheilpädagogischer Unterricht
- Differenzierte Förderung auf der Grundlage individueller Förderpläne
- Klassengrößen von bis zu 15 Kindern
- Verpflichtende Ganztagsbeschulung
- Unterricht durch pädagogische Teams (Sprachheilpädagogen & Pädagogische Fachkräfte)
Kann man ein Kind direkt an der Astrid-Lindgren-Schule anmelden?
Eine direkte Anmeldung an einer Förderschule ist nicht möglich.
Sie erfolgt zunächst an der wohnortnahen Grundschule.
Bei der Anmeldung informiert man die Grundschule darüber, dass man die Überprüfung des Förderbedarfs im Bereich Sprache wünscht.
Die Grundschule meldet der zuständigen Förderschule den Namen und die erforderlichen Kontaktdaten. Die GutachterIn der Förderschule setzt sich dann mit den Eltern in Verbindung.
Was bedeutet "Sonderpädagogisches Gutachten"?
Ein „Sonderpädagogisches Gutachten“ wird gemacht um festzustellen, ob bei einem Kind ein besonderer Förderbedarf besteht. Nur wenn ein besonderer Förderbedarf besteht, kann ein Kind eine Förderschule besuchen.
Zu einem „ Sonderpädagogischen Gutachten“ gehören:
- Gespräch mit den Eltern zur Entwicklung des Kindes ( Anamnese)
- Überprüfung des Kindes (Intelligenztest, Sprachtests, informelle Beobachtungen im Kindergarten und in der Überprüfungssituation )
- Abschließendes Beratungsgespräch mit den Eltern („Anhörung“)
- Amtsärztliche Untersuchung
Ein Gutachten schließt mit der Feststellung des Förderbedarfs, bzw. des nicht bestehenden Förderbedarfs ab.
Wer schreibt das Gutachten?
Die Erstellung der Gutachten im Einzugsbereich der Astrid-Lindgren-Schule erfolgt durch FörderschullehrerInnen verschiedener Schulen:
- Einzugsbereich Mainz: Astrid-Lindgren-Schule Mainz, SFS
- Einzugsbereich Oppenheim: Landskronschule Oppenheim, SFLGLS
- Einzugsbereich Bingen: Rhein-Nahe-Schule Bingen, SFLS
Muss ein Kind die Förderschule besuchen, wenn der Förderbedarf in dem Gutachten festgestellt wurde?
In dem abschließenden Beratungsgespräch werden die verschiedenen Möglichkeiten der Förderung und Beschulung gemeinsam mit den Eltern/Sorgeberechtigten erörtert. Deren Wunsch wird abschließend festgehalten und an die ADD (Schulbehörde) weitergegeben.
Durch die ADD erfolgt die Zuweisung an die Förder-oder Schwerpunktschule.
Bei der Zuweisung findet der Wunsch der Eltern Berücksichtigung.
Wie lange besucht ein Kind die Schule mit dem Förderschwerpunkt Sprache?
Die Astrid-Lindgren-Schule bietet den Unterricht in den Klassen 1 und 2 an.
Durch Zurückstellung oder Wiederholung der Klassen 1 und 2 kann sich die Besuchszeit entsprechend verlängern.
Macht ein Kind große Entwicklungsfortschritte, ist die Aufhebung des Förderbedarfs und der vorzeitige Wechsel in die wohnortnahe Grundschule möglich.
Die Dauer des Besuchs der Schule mit dem Förderschwerpunkt Sprache wird von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes abhängig gemacht.
Geht einem Kind "Zeit verloren", wenn es die Astrid-Lindgren-Schule besucht?
Schwerpunkt des Besuchs der SFS ist die sprachliche Förderung der Schüler bei gleichzeitiger Vermittlung des Unterrichtsstoffs der Klassen 1 und 2 entsprechend der Rahmenpläne / Grundschule.
Ziel ist, dass jedem Kind der bestmögliche Start in schulisches Lernen ermöglicht wird.
Wie viel Zeit ein Kind für die Bewältigung des Lernstoffs der ersten beiden Schuljahre benötigt, machen wir von seinen Lernvoraussetzungen und –fortschritten abhängig.
Was passiert nach dem Besuch der Astrid-Lindgren-Schule?
In der Regel besuchen die Kinder die 2. oder 3. Klasse der wohnortnahen Grundschule.
Die Frage, welche Klassenstufe nach dem Wechsel die geeignete ist, wird vorher zwischen Förderschullehrerinnen, Eltern und auch Grundschullehrerinnen erörtert.
Ein „Schnupperbesuch“ in der Grundschule am Ende des 2. Schuljahres ist möglich.
Macht der Entwicklungsstand eines Kindes weitere Förderung erforderlich, wird am Ende des 2. Schuljahres ein erneutes Gutachten erstellt.
Wie kommen die Schülerinnen und Schüler jeden Tag in die Schule?
Die Schülerinnen und Schüler der Astrid-Lindgren-Schule werden von Schulbussen am Morgen zu Hause abgeholt und am Nachmittag nach Hause zurückgebracht.
Die Schülerbeförderung wird vom Schulträger (Stadt Mainz) organisiert.
Bekommt mein Kind an der Astrid-Lindgren-Schule ein warmes Mittagessen?
Die Kinder essen täglich im Klassenverband zu Mittag. Auf besondere Wünsche (fleischloses Essen oder Allergien) wird seitens des Caterers (gpe Mainz) eingegangen.
Entstehen besondere Kosten durch den Besuch der Schule mit dem Förderschwerpunkt Sprache?
Die Kosten des Schülertransports tragen die Stadt Mainz und der Landkreis, je nach Wohnort des Kindes.
Die Schulbücher werden von der Schule gestellt.
Von den Eltern sind das übliche Verbrauchsmaterial (Hefte, Mäppchen, einzelne Arbeitshefte), sowie die Essenskosten zu übernehmen.